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   FG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 1 K 2139/95   

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FG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 1 K 2139/95 (https://dejure.org/1996,33052)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.11.1996 - 1 K 2139/95 (https://dejure.org/1996,33052)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. November 1996 - 1 K 2139/95 (https://dejure.org/1996,33052)
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  • BFH, 11.07.1984 - I R 182/79

    Zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb bei Gestellung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 1 K 2139/95
    Sie beschränkt sich nämlich nicht nur auf die entgeltliche Überlassung von Grundbesitz und die damit verbundenen Verwaltungsleistungen; vielmehr ist die Klägerin nach dem gesamten Vertragswerk gehalten, dem Land zur Erfüllung der diesem obliegenden öffentlich-rechtlichen Pflichten bei der Unterbringung, Betreuung und Versorgung der in Betracht kommenden Personengruppe eine bestimmte Organisation zur Verfügung zu stellen (vgl. insoweit: BFH-Urteil vom 11. Juli 1984 I R 182/79 ,BStBl II 1984, 722).

    Vielmehr ist die Betätigung in Gänze einem gewerblichen Beherbergungsunternehmen vergleichbar (vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Juli 1984, a.a.O.).

  • BFH, 27.04.1977 - I R 214/75

    Die Anwendung der erweiterten Kürzungsvorschrift des § 9 Ziff. 1 Satz 2 GewStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 1 K 2139/95
    Die von ihr entwickelte Tätigkeit geht über eine bloße Vermögensverwaltung, die allein die Anwendung vorstehender Regelung rechtfertigen würde (vgl. BFH-Urteile vom 29. März 1973 I R 174/72 ,BStBl II 1973, 686, 687 re. Sp.; 27. April 1977 I R 214/75 ,BStBl II 1977, 776, 777 re. Sp.; Glanegger/Güroff, GewStG 3. Aufl., § 9 Nr. 1 Anm. 22, jeweils m.w.N.), weit hinaus und verleiht ihr -;unabhängig von der klägerischen Rechtsform - in Gänze gewerblichen Charakter.
  • BFH, 29.03.1973 - I R 174/72

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für das Besitzunternehmen in Fällen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 1 K 2139/95
    Die von ihr entwickelte Tätigkeit geht über eine bloße Vermögensverwaltung, die allein die Anwendung vorstehender Regelung rechtfertigen würde (vgl. BFH-Urteile vom 29. März 1973 I R 174/72 ,BStBl II 1973, 686, 687 re. Sp.; 27. April 1977 I R 214/75 ,BStBl II 1977, 776, 777 re. Sp.; Glanegger/Güroff, GewStG 3. Aufl., § 9 Nr. 1 Anm. 22, jeweils m.w.N.), weit hinaus und verleiht ihr -;unabhängig von der klägerischen Rechtsform - in Gänze gewerblichen Charakter.
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